Amtstafel-Archiv

Voranschlag 2024 - Kundmachung
06. Dezember 2023 - 15. Dezember 2023

K U N D M A C H U N G

JAHRESVORANSCHLAG 2024
der Gemeinde St. Gilgen
des Gesundheitssprengels St. Gilgen / Fuschl am See
des Standesamtsverbandes St. Gilgen / Fuschl am See

in der Zeit von
Mittwoch, 6.12.2023 bis Donnerstag, den 14.12.2023
im Gemeindeamt St.Gilgen (Gemeindekasse) öffentlich aufliegt und in den
gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden kann.

Es steht jedemGemeindemitglied frei, in diesem Zeitraum Anregungen zum Entwurf
schriftlich einzubringen.

Der Bürgermeister:
Otto Kloiber

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Bauverhandlungen am 14.12.2023
28. November 2023 - 15. Dezember 2023

Am Donnerstag 14. 12. finden Bauverhandlungen statt. Die Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Kundmachung über die geplante Revision des Gefahrenzonenplanes der Wildbach- und Lawinenverbauung im Gemeindegebiet St. Gilgen - Informationsveranstaltung
28. November 2023 - 19. Dezember 2023
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Aktuelle Informationen zum Winterdienst
23. November 2023 - 01. März 2024

Der Winterdienst im öffentlichen Raum ist genau geregelt und wird auf Basis eines Einsatzplanes durchgeführt. Die Straßen sind nach Priorität gereiht (Schulen, öffentliche Plätze, Hauptverbindungswege, …) und werden an Hand dieser Reihung abgearbeitet.Einen Teil der Arbeit übernimmt die Stadtgemeinde. Der Gesetzgeber hat aber auch der Bevölkerung wichtige Aufgaben zugeteilt.

 

Verpflichtung für Anrainer

Gemäß § 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen unverbaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, dafür sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von weniger als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege - einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen - entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteig gilt die Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten. Die in Abs. 1 genannten Personen haben auch dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden.

 

Räumung von Privatstraßen 

Es wird darauf verwiesen, dass bei öffentlichen Privatstraßen der jeweilige Grundeigentümer und bei Interessentenstraßen die Weggenossenschaft zur Räumung und Streuung der Straße verpflichtet sind und dafür haften. Sofern es die personellen und maschinellen Ressourcen zulassen, räumt der Bauhof auch private Verkehrsflächen, auf denen die Anrainer bzw. die Grundeigentümer gesetzlich zur Schneeräumung verpflichtet wären nach vorheriger Beauftragung. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um eine unverbindliche Arbeitsleistung handelt, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Die gesetzliche Verpflichtung sowie die Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten verbleiben beim Anrainer bzw. Grundeigentümer.

 

Schneeablagerungen auf die Straße

Das Ablagern von Schnee aus Hauseinfahrten oder Grundstücken auf die Straße ist grundsätzlich verboten! Für Ausnahmen ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt.

 

Schnee in Privatgärten

Die Eigentümer von privaten Liegenschaften haben „Straßenschnee" in privaten Gärten zu dulden, das besagt der § 10 des Sbg. Landesstraßengesetzes. Die Besitzer der an Straßen angrenzenden Grundstücke sind verpflichtet, den Abfluss des Wassers von der Straße auf ihren Grund, die notwendige Ablagerung des von der Straße abgeräumten Schnees einschließlich des Streusplittes auf ihrem Grund und die Herstellung von Ableitungsgräben, Sickergruben und dgl. auf ihrem Besitz - ohne Anspruch auf Entschädigung - zu dulden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass von dieser Regelung, wenn nötig, Gebrauch gemacht wird.

 

Behinderung durch parkende Autos

Fahrzeuge, die außerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen längs am Straßenrand abgestellt sind, führen immer wieder zu Behinderungen im Winterdienst. Gemäß § 24 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung besteht ein Parkverbot auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Es wird daher an alle Fahrzeughalter appelliert, das Parken auf Gemeindestraßen zu unterlassen. Unbelehrbare Fahrzeughalter, die den Winterdienst leichtfertig behindern, müssen mit Anzeige rechnen.

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Grundbesitzerversammlung Gemeinschaftsjagden St. Gilgen (Feuerwehr Funktionsraum) am 04.12.2023
23. November 2023 - 05. Dezember 2023

Einladung zur Grundeigentümerversammlung am Montag 4. Dezember, 19:00 Uhr
im Feuerwehrhaus St. Gilgen, Sonnenburggasse 3, 5340 St. Gilgen – Funktionsraum.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument.

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Arbeiterkammerwahl Salzburg 2024 - Kundmachung
23. November 2023 - 10. Dezember 2023

In der Kundmachung finden Sie die Auflagestellen zur Einsichtnahme in die
Wählerlisten.

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Änderung bei der Zusammensetzung der Gemeindevorstehung (Nachwahl 4. GR - Liste Norbert Laimer - SPÖ und Parteifreie) - Kundmachung
21. November 2023 - 06. Dezember 2023

 

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Mündliche Verhandlung, Laimer Georg Vermietung, Gdst. 371 KG St. Gilgen, Betriebsanlagenänderung: Umbau bestehendes Restaurant mit Personalzimmern samt technischer und maschineller Einrichtung, gewerbebehördliche und baubehördliche Verhandlung
14. November 2023 - 22. November 2023

In obiger Angelegenheit findet am Dienstag, 21. 11. 2023 umd 14:00 eine mündliche Verhandlung statt. Die Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Bauverhandlungen vom 30.11.2023
13. November 2023 - 01. Dezember 2023

Am Donnerstag, 30. 11. 2023 finden Bauverhandlungen statt. Die Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Gemeindevertretungssitzung am 16.11.2023 - Kundmachung
09. November 2023 - 17. November 2023

Am Donnerstag 16. 11. 2023 findet um 19:30 im Feuerwehrhaus, Sonnenburggasse 3, Funktionsraum, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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UMBERAUMUNG Mündl. Verh. Verwendungszweckänderung VS/MS und Musikerheim St. Gilgen, Gdst. 776/1, 776/2, 778/2 KG St. Gilgen, Erweiterung Kindergarten und Errichtung Zubau, baubehördliche Verhandlung auf 13.12.2023
30. Oktober 2023 - 14. Dezember 2023

In obiger Angelegenheit findet am Mittwoch, den 13. Dezember 2023, um 14:15 Uhr eine mündliche Verhandlung statt, die Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung!

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Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Ellmauer in Winkl - Kundmachung
23. Oktober 2023 - 21. November 2023

Gemeinde St. Gilgen
Kundmachung


1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009,
LGBI.Nr. 30/2009 i. d.g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes
der Grundstufe der Gemeinde St.Gilgen für den
Bereich 'Ellmauer-Winkl, 3. Änderung' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt
während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter
www.gemgilgen. at einsehbar ist.


2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,
sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen
vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass
eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Der Bürgermeister
Otto Kloiber


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Entwurf Bebauungsplan ,,Gagerngründe" 7. Abänderung - Kundmachung
23. Oktober 2023 - 21. November 2023

Gemeinde St. Gilgen
Kundmachung

 

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009,
LGBI.Nr. 30/2009 i.d.g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes
der Grundstufe der Gemeinde St. Gilgen für den
Bereich 'Gagerngründe, 7. Änderung (Traunwieser)' mindestens vier Wochen lang im
Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im
Internet unter www.gemgilgen.at einsehbar ist.


2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,
sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen
vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass
eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Der Bürgermeister
Otto Kloiber

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Finanzausschuss Sitzung am 24.10.2023 - Kundmachung
17. Oktober 2023 - 25. Oktober 2023

Am Dienstag, 24. Oktober 2023 findet um 18.00 Uhr im Rathaus St. Gilgen – Sitzungszimmer, 2. Stock eine Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde St. Gilgen statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Gemeinde St. Gilgen - Stellenausschreibung
13. Oktober 2023 - 01. Dezember 2023

Gesucht wird: Assistierende KindergartenpädagogIn bzw. HelferIn in der Kleinkindgruppe der Gemeinde St. Gilgen (Karenzvertretung). Die Details entnehemen Sie bitte der Ausschreibung.

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Kundmachung Einzelbewilligung Gut Aich Nutzungsänderung
10. Oktober 2023 - 09. November 2023
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Bauverhandlungen am 31.10.2023
06. Oktober 2023 - 01. November 2023

Am Dienstag 31. 10. 2023 finden Bauverhandlungen statt. Die Details ennehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Kundmachung Bauausschuss 17.10.2023
06. Oktober 2023 - 18. Oktober 2023

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass am Dienstag 17. Oktober 2023 um 19:00 Uhr im RATHAUS ST.GILGEN –
eine Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde St. Gilgen stattfindet.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Kundmachung

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Mündl. Verh., SISTEG-Salzburger Infrastruktur ErrichtungsgesmbH, Grundwasserwärmepumpenanlage für Baulandsicherungsmodell Panzlgründe, Bescheid v. 28.11.2013, Zl. 20401-1/43377/27-2013 - wasserrechtliche Überprüfung
04. Oktober 2023 - 07. Dezember 2023
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Gemeinde St. Gilgen - Stellenausschreibung
03. Oktober 2023 - 01. Dezember 2023

Die Gemeinde St. Gilgen schreibt hiermit nachfolgende Stellen zur Besetzung öffentlich aus:

Pädagogische gruppenführende Kraft in der Nachmittagsbetreuung der VS St. Gilgen,
sowie Hilfskraft in der Nachmittagsbetreuung der VS St. Gilgen.

Die Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

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Eintragungsverfahren Volksbegehren "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren" , "Gerechtigkeit den Pflegekräften!" und "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren" - Kundmachung
28. September 2023 - 14. November 2023

Die Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren" , "Gerechtigkeit den Pflegekräften!" und "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren" finden in der Zeit von 6. bis inklusive 13. November 2023 statt.

Eintragungslokal: 5340 Sankt Gilgen, Mozartplatz 1, EG - Bürgerservice. Näheres (Öffnungszeiten) entnehmen Sie bitte dem Kundmachungsdokument.

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Benzinfrei-Tage verlängert: Gratis Öffis am 1.10. - Tag der Senioren
27. September 2023 - 02. Oktober 2023

• Benzinfrei-Tage werden verlängert: Kostenlose Öffis am 1. Oktober 2023, Internationaler Tag der älteren Menschen
• Meilenstein: Über 10.000 KlimaTickets Salzburg SENIOR | EDELWEISS im Einsatz
• Autofreier Gaisberg: Verstärkter Takt Gaisbergbus kann am 1.10. kostenlos genutzt werden

Zugabe für die erfolgreichen Benzinfrei-Tage: Am Sonntag, dem 1. Oktober, können die Öffis im ganzen Bundesland Salzburg kostenlos genutzt werden. Das Land Salzburg und der Salzburger Verkehrsverbund feiern damit auch 10.000 KlimaTickets Salzburg SENIOR | EDELWEISS – ein Meilenstein für die nachhaltige Mobilität der Menschen über 65 Jahre in Salzburg.


„Es freut mich, dass so viele Menschen im besten Alter das Klimaticket Salzburg nutzen. Mit den kostenlosen Öffis am Weltseniorentag wollen wir noch mehr Menschen zum Ausprobieren einladen und von Bus und Bahn überzeugen. Der Benzinfrei-Tag ist natürlich für alle Menschen jeden Alters“, sagt der für Verkehr zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll.
Die Öffi-Fahrten sind am Sonntag, dem 1. Oktober 2023, von Betriebsbeginn bis Betriebsende kostenlos. Am Internationalen Tag der älteren Menschen können alle Bus- und Bahnlinien (Nah- und Fernverkehr) des Salzburger Verkehrsverbundes im gesamten Bundesland ohne Fahrschein genutzt werden.
Bestseller Edelweiß-Ticket

„Das Klimaticket Salzburg Senior Edelweiß um 274 Euro ist ein echter Bestseller bei den Menschen über 65: Schon über 10.000 Tickets werden genutzt, um Salzburg zu erkunden. Am Benzinfrei-Tag am 1. Oktober kann jede und jeder einfach einsteigen und losfahren – so wie das die Klimaticket Salzburg Kundinnen und Kunden jeden Tag machen“, erklärt Johannes Gfrerer, Geschäftsführer der Salzburger Verkehrsverbund GmbH. Das KlimaTicket Salzburg SENIOR | EDELWEISS ist die Jahresnetzkarte des Salzburger Verkehrsverbundes für Menschen ab 65 Jahren. Um 274 Euro können alles Öffis in Salzburg das ganze Jahr genützt werden. Dank der kostenfreien Mitnahme von Kindern mit Familienpass, können auch die Enkelkinder gratis mitfahren.

Autofreier Gaisberg am 1. Oktober

Am Sonntag, dem 1. Oktober, ist auch der Gaisberg wieder autofrei. Der Gaisbergbus Linie 151 wird verstärkt und fährt im 22 Minuten-Takt. Dank dem Benzinfrei-Tag kann die Fahrt auf den Gaisberg kostenlos genutzt werden. „Der Benzinfrei-Tag am 1. Oktober ist eine wunderbare Gelegenheit den autofreien Gaisberg zu genießen. Mit dem 151er, dem Gaisbergbus, kommt man am Aktionstag klimaschonend, entspannt und kostenlos auf den Salzburger Hausberg“, so Gaisberg-Koordinator Florian Kreibich.
Alle Informationen zu den Benzinfrei-Tagen: www.benzinfreitage.at

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Kundmachung Beschluss FLWP Pöllingerstraße Nord, Arch. Gangl, 2. Änderung BPL Fürstgründe
27. September 2023 - 10. Oktober 2023
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Abberaumung mündliche Verhandlung am 11.10.2023 Ferienparadies Leopoldhof GmbH
26. September 2023 - 01. Oktober 2023
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