Gemeinde St.Gilgen, behördliche Bausperre aufgrund der geplanten Erweiterung Bebauungsplan "Ellmauer" im Bereich Grundstück Nr. 216/1, EZ 69, KG Winkl - Kundmachung
23. Dezember 2022 - 01. März 2023
KUNDMACHUNG
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 15.12.2022 gemäß § 21 des Salzburger
Raumordnungsgesetzes 2009, LGBI. Nr. 30/2009 i. d. g. F. für den nachstehenden Bereich
Erweiterung Bebauungsplan Ellmauer, Gdst. 216/1, EZ 69 KG Winkl
die behördliche Bausperre
beschlossen.
Während der Geltung einer Bausperre ist die Erteilung von Bauplatzerklärungen und nach
baurechtlichen Vorscluiften des Landes erforderlichen Bewilligungen nur zulässig, wenn das
Vorhaben der erkennbaren gmndsätzlichen Planungsabsicht nicLt eaitgegensteht.
Bauliche Maßnahmen, für die zwar eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, mit deren
rechtmäßiger Ausfiihrung aber im Zeitpunkt des Inlcrafltretens der ßausperre noch nicht
begonnen "worden ist, b'edürfen zu ihrer Ausführung einer besonderen 'Bewilligung der
Baubehörde, die unter derselben Voraussetzung zu erteilen ist.
Eine Bausperre tritt mit Wirksamkeit der geänderten Planung (Bebauungsplan) für die davon
erfassten Gebiete, spätestens aber drei Jahre nach ihrem Inlcräfttreten. außer Kraft.
Dies wird gemäß §79 der Salzburger Gemeindeordung 1994, LGB1. 107/1994 i.d.g.F
verordnet vm.d öffentlich kundgemacht.
Für die Gemeindevertretung
Der Bürgermeister:
(Otto Kloiber)