Amtstafel-Archiv

Gemeinde St. Gilgen - Förderungsrichtlinie für Photovoltaikanlagen - Kundmachung
13. März 2024

Die Gemeindevertretung St. Gilgen hat in der am 14. 12.2023 stattgefundenen Sitzung die Änderung
der Förderhöhe der Gemeinde St. Gilgen für die Errichtung von PHOTOVOLTAIKANLAGEN für die
Stromerzeugung beschlossen.

Die Höhe der Förderung und die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Kundmachungsdokument.

 

 

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Mündl. Verh., Wassergenossenschaft Winkl, Gdst. 240/1, 254/2 und 273 KG Winkl, Sanierung Kohlstattquelle, Hochbehälter, Erweiterung Hochbehälter, Neuerrichtung Wasseraufbereitung, wasserrechtliche Verhandlung
29. Februar 2024 - 15. März 2024

In obiger Angelegenheit findet am 14. 03. 2024 eine mündliche Verhandlung statt. Die Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung!

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Kundmachung Entwurf Änderung FWP "Europakloster Gut Aich - Therapiezentrum"
28. Februar 2024 - 07. März 2024

Gemeinde St. Gilgen

Kundmachung


1 Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009,
LGBI.Nr. 30/2009 i. d.g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gilgen einschließlich des Entwurfes des
Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Europakloster Gut Aich - Erweiterung
SF Therapiezentrum' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der
Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen.at
einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und
Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.


2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,
sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen
vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass
eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Der Bürgermeister
Otto Kloiber

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Kundmachung Entwurf Änderung FWP "Europakloster Gut Aich - Moarhof"
28. Februar 2024 - 07. März 2024

Gemeinde St. Gilgen

Kundmachung


1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009,
LGBI.Nr. 30/2009 i. d.g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St.Gilgen einschließlich des Entwurfes des
Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Europaklosters Gut Aich- Moarhof
sowie der erforderliche Umweltbericht gem. § 5a ROG 2009 mindestens vier Wochen
lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und
im Internet unter www.gemgilgen.at einsehbar ist.

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,
sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen
vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass
eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Der Bürgermeister
Otto Kloiber

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Mündl. Verh., BSU Holding GmbH, Gdst. 382/5 KG Gschwand
23. Februar 2024 - 14. März 2024

Abarena: Einbau Hausmeisterwohnung sowie Erweiterung Spielfläche und Gastgarten, gewerbe-, bau- und naturschutzrechtliche Verhandlung

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Wahl der Gemeindevertretung und Wahl des Bürgermeisters am 10. März 2024 - Kundmachung Wahlvorschläge St. Gilgen
15. Februar 2024 - 11. März 2024
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Bauverhandlungen am 29.02.2023
12. Februar 2024 - 01. März 2024

Am Donnerstag 29. 02. 2024 finden Bauverhandlungen statt. Die Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung. 

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Gemeindevertretungs-Sitzung am 08.02.2024 - Kundmachung
01. Februar 2024 - 09. Februar 2024

Am Donnerstag 08. 02. 2024 findet um 19:30 im Feuerwehrhaus, Sonnenburggasse 3, Multifunktionsraum, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Bauausschusssitzung 30. 01. 2024 - Kundmachung
24. Januar 2024 - 31. Januar 2024

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass am Dienstag 30. Januar 2024 um 19:00 Uhr
im Rathaus St. Gilgen eine Sitzung des Bauauschusses der Gemeinde St. Gilgen stattfindet.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Kundmachung über Wahllokal, Wahlzeit und Verbotszone
22. Januar 2024 - 11. März 2024

 

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Mündl. Verh., FH Burgau GesbR, Gdst. 90/8, 90/10, 90/14 KG Unterburgau Errichtung und Betrieb "Vierkanter" zur touristischen Beherbergung mit Wohnung im ausgebauten Dachgeschoss, gewerbe-, bau- und naturschutzbehördliche Verhandlung
17. Januar 2024 - 31. Januar 2024

In obiger Angelegenheit findet am Dienstag 30. 01. 2024 eine mündliche Verhandlung statt. Die Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Kundmachung gemäß § 32 Abs. 1 Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023)
17. Januar 2024 - 15. Februar 2024
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Bauverhandlungen am 31. 01. 2024
12. Januar 2024 - 01. Februar 2024

Am 31. 01. 2024 finden Bauverhandlungen statt. Die Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2024 - Kundmachung Auflage Wählerverzeichnis
10. Januar 2024 - 27. Januar 2024

Das Wählerverzeichnis für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2024 liegt von 22. bis einschliesslich 26. 01. 2024 während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Die Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

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Kundmachung - Beschluss PV- Anlage Zwölferhorn
08. Januar 2024 - 22. Januar 2024

l. Gemäß § 67 Abs 4 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG2009, LGBI. Nr. 30/2009 i. d.g. F., i.V. m. § 53 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBI. Nr. 32/2020 i. d. g. F., wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde St. Gilgen am 14. 12. 2023 eine Kennzeichnung für freistehende Solaranlagen für den Bereich 'PV-Anlage Zwölferhornbahn" beschlossen hat.

2. Der geänderte Flächenwidmungsplan liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während derAmtsstunden auf.

3. Diese Änderung des Flächenwidmungsplanes tritt mit dem auf den

Beginn dieser Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.

Der Bürgermeister

Otto Kloiber

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Kundmachung - Beschluss BBPL Bergfeldsiedlung
08. Januar 2024 - 22. Januar 2024

l. Gemäß § 65 Abs 8 Z 2 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009, LGBI. Nr. 30/2009 i. d. g. F., i.V. m. § 53 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBI. Nr. 32/2020 i. d.g. F., wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde St. Gilgen am 28. 09. 2023 eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes der
Grundstufe für den Bereich 'Bergfeldsiedlung' beschlossen hat.

2. Der Bebauungsplan liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden auf.

3. Der Bebauungsplan tritt mit dem auf den Beginn dieser

Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.

Der Bürgermeister
Otto Kloiber

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Kundmachung - Beschluss Bernegger- Schwand
08. Januar 2024 - 22. Januar 2024

1. Gemäß § 65 Abs 8 Z 1 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009, LGBI. Nr. 30/2009 i. d.g. F., i.V.m. § 53 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBI. Nr. 32/2020 i.d. g. F., wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde St. Gilgen am 16. 11.2023 eine Änderung des Flächenwidmungsplanes einschließlich eines Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Bernegger - Schwand' beschlossenhat.

2. Der geänderte Flächenwidmungsplan einschließlich des Bebauungsplanes der Grundstufe liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden auf.

3. Diese Änderung des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungsplan der Grundstufe treten mit dem auf den Beginn dieser Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.

Der Bürgermeister
Otto Kleiber

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Kundmachung Ansuchen um Einzelbewilligung, Wolfgang Betriebs-gemeinnützige GmbH, Errichtung eines temporären Theaterzeltes
02. Januar 2024 - 31. Januar 2024

Gemäß § 73 Abs. 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes - ROG 2009, LGBI. Nr.
30/2009 i.d.g.F. wird kundgemacht, dass die Wolfgang Betriebs-gemeinnützige GmbH,
Mozartplatz 1, 5340 St. Gilgen um eine raumordnungsmäßige Bewilligung
(Einzelbewilligung) zur Errichtung eines temporären Theaterzeltes auf dem Grundstück
Nr. 5/2 KG Ried (EZ 2), 279/82 KG Ried (EZ 2), am 13. 12.2023 angesucht hat.


Die Einreichunterlagen liegen während der Amtsstunden (Montag bis Freitag vormittags)
vier Wochen ab dem Tage des Anschlages der Kundmachung im Gemeindeamt - Bauamt
zur Einsichtnahme auf.


Innerhalb der Auflagefrist können von den Trägern öffentlicher Interessen und von
Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Stellungnahmen eingebracht
werden.


Der Bürgermeister
(Otto Kloiber)

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Verordnung Feuerwerk - Ausnahmeregelung für Silvester 2023/24
29. Dezember 2023 - 02. Januar 2024

Aus Anlass des bevorstehenden Neujahrsfestes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass in Anwendung der
einschlägigen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 131/2009 i.d.g.Fg., innerhalb der
nachstehend beschriebenen Teile des Ortsgebietes der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee die
Verwendung von kleinen Feuerwerken der Klasse F2 gestattet wird.

Ortschaften (Weilerbezeichnungen):
Sankt Gilgen Ort,, Laim, Pöllach, Winkl, Schwand, Farchen, Stockach, Reith, Abersee, Brunn, Ried,
Oberburgau, Unterburgau

Achtung:
Die allgemeinen Verbote der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb
und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und
Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten nach § 38 Abs. 2 PyroTG 2010 sowie in
unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen gemäß § 39 Abs. 1 PyroTG 2010 und in
sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung gemäß § 39
Abs. 2 PyroTG 2010 bleiben davon unberührt. Weiters ist gemäß § 38 Abs. 5 PyroTG 2010 auch
die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen
oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen,
verboten.


Hierbei ist jeder, der solche Feuerwerke zum Abschuss bringt, verpflichtet, auf die örtlichen
Sicherheitsverhältnisse Rücksicht zu nehmen und auf das Erfordernis der Nichtbeeinträchtigung der Ruhe
unbedingt zu achten.


Diese Genehmigung gilt nur für die Zeit vom
31. Dezember 2023 ab 12.00 Uhr bis 1. Jänner 2024, 1.00 Uhr.


Die Nichtbeachtung dieser Anordnung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde im Verwaltungswege geahndet.
Der Bürgermeister:
Otto Kloiber

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Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 10. 03. 2024 - Mitglieder Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden - Kundmachung
21. Dezember 2023 - 11. März 2024

 

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Gefahrenzonenpläne KG Ried
19. Dezember 2023 - 01. März 2024
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Gefahrenzonenpläne KG Sankt Gilgen
19. Dezember 2023 - 01. März 2024
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Gefahrenzonenpläne KG Oberburgau
19. Dezember 2023 - 01. März 2024
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Gefahrenzonenpläne KG Gschwand
19. Dezember 2023 - 01. März 2024
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