Amtssignatur - gesicherte Veröffentlichung
20. Januar 2012 - 31. Dezember 2099 - Verordnungen

Verlautbarung gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) Rückmeldeadresse: office@gemgilgen.at

Die Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde St. Gilgen auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz (E-Government- Gesetz) zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde St. Gilgen gem. § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie angeschlossen.

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie die Signatur eines Dokuments verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder an

Gemeinde St. Gilgen, Mozartplatz 1, 5340 St. Gilgen
Telefon:  06227 2445 0
Telefax:  06227 8175

E-Mail:    office(at)gemgilgen.at

 

Elektronische Signaturprüfung

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen: