Entwurf Bebauungsplan ,,Gagerngründe" 7. Abänderung - Kundmachung
23. Oktober 2023 - 21. November 2023

Gemeinde St. Gilgen
Kundmachung

 

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009,
LGBI.Nr. 30/2009 i.d.g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes
der Grundstufe der Gemeinde St. Gilgen für den
Bereich 'Gagerngründe, 7. Änderung (Traunwieser)' mindestens vier Wochen lang im
Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im
Internet unter www.gemgilgen.at einsehbar ist.


2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,
sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen
vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass
eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Der Bürgermeister
Otto Kloiber

Kundmachung.pdf
BPL Traunwieser Text.pdf
BPL Traunwieser Plan.pdf