Kundmachung Entwurf Bebauungsplan der Grundstufe ,,Gagerngründe" 7. Abänderung
25. August 2020 - 25. September 2020

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009,
LGBI.Nr. 30/2009 i. d. g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes
der Grundstufe / Aufbouotufo / orwoitorto Grundstufe der Gemeinde St. Gilgen für den
Bereich 'Bebauungsplan der Grundstufe "Gagerngründe" 7. Abänderung' mindestens vier
Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht
aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen. at einsehbar ist.
2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,
sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen
vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass
eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Text.pdf
Kundmachung.pdf
Plan.pdf