Sozialministerium - Geplante Maßnahmen ab 24. Dezember 2020

Kurz vor Weihnachten dürfen wir Sie noch über die aktuelle COVID-19 Rechtslage rund um die kommenden Feiertage informieren.

 

Zusammengefasst gelten (nach heutigem Stand) in den kommenden Wochen folgende Phasen:

  • Regelungen betreffend Weihnachten (24. und 25.12.2020, diese gelten bis Ende des 25.12.2020)
  • dritter harter Lockdown
  • Phase 1 (läuft von 26.12.2020, 0.00h bis 17.1.2020) u.a. mit 24h - Ausgangsbeschränkungen, die auch über Silvester gelten
  • von 15.1.2021 bis 17.1.2021 finden die Massentests in den Bundesländern statt
  • Phase 2 (läuft von 18. bis 24.1.2021) beinhaltet erste Öffnungsschritte für all jene, die ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Einen Überblick finden Sie im beigefügten Dokument.

Übersicht Homepage Maßnahmen ab 24. Dezember 2020.pdf