Amtliche Information der Gemeinde St. Gilgen - Infrastrukturkostenbeitrag gem. § 77b ROG 2009
05. Dezember 2022 - 01. Februar 2023

Ab dem 1. Jänner 2023 sind bestimmte unbefristete unverbaute Baugrundstücke mit einem

Flächenausmaß von mehr 500 qm² nach Maßgabe der folgenden Bestimmung Gegenstand eines

Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrages.

 

Die genauen Details entnehmen sie bitte der amtlichen Information.

 

Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag_signed.pdf