Amtliche Information der Gemeinde St. Gilgen - Infrastrukturkostenbeitrag gem. § 77b ROG 2009
05. Dezember 2022 - 01. Februar 2023
Ab dem 1. Jänner 2023 sind bestimmte unbefristete unverbaute Baugrundstücke mit einem
Flächenausmaß von mehr 500 qm² nach Maßgabe der folgenden Bestimmung Gegenstand eines
Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrages.
Die genauen Details entnehmen sie bitte der amtlichen Information.
Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag_signed.pdf