LEP, Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms; Hörungsverfahren gemäß §8 Abs4 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - Kundmachung
30. November 2021 - 01. Februar 2022

Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms

SALZBURGER LANDESREGIERUNG

Zahl: 21004/LEP/2110/2-2021

KUNDMACHUNG

1. Gemäß §8 Abs4 Z2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl. Nr. 30/2009

i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Gesamtüberarbeitung des

Landesentwicklungsprogrammes acht Wochen lang beginnend ab Verlautbarung in der

Salzburger Landeszeitung in der Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen des Amtes der

Salzburger Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften sowie in allen Gemeinden des

Landes Salzburg während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Der

Vorhabensbericht, der Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes und der dazugehörige

Umweltbericht sowie weitere Grundlagen stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung:

www.salzburg.gv.at/lep-neu

2. Zum Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes können innerhalb der Auflagefrist

begründete schriftliche Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen sind durch

geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

3. Die Anregungen sind schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln (bevorzugt digital als EMail

oder als bearbeitbares PDF-Dokument):

Land Salzburg

Abteilung Planen, Bauen, Wohnen

Referat 10/04

Postfach 527

5010 Salzburg

Email: raumplanung@salzburg.gv.at

Salzburg, 30.11.2021

Für die Landesregierung

Dr. Silverius Zraunig

 

Kundmachung.pdf