LEP, Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms; Hörungsverfahren gemäß §8 Abs4 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - Kundmachung
30. November 2021 - 01. Februar 2022
Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms
SALZBURGER LANDESREGIERUNG
Zahl: 21004/LEP/2110/2-2021
KUNDMACHUNG
1. Gemäß §8 Abs4 Z2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl. Nr. 30/2009
i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Gesamtüberarbeitung des
Landesentwicklungsprogrammes acht Wochen lang beginnend ab Verlautbarung in der
Salzburger Landeszeitung in der Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen des Amtes der
Salzburger Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften sowie in allen Gemeinden des
Landes Salzburg während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Der
Vorhabensbericht, der Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes und der dazugehörige
Umweltbericht sowie weitere Grundlagen stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung:
www.salzburg.gv.at/lep-neu
2. Zum Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes können innerhalb der Auflagefrist
begründete schriftliche Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen sind durch
geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.
3. Die Anregungen sind schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln (bevorzugt digital als EMail
oder als bearbeitbares PDF-Dokument):
Land Salzburg
Abteilung Planen, Bauen, Wohnen
Referat 10/04
Postfach 527
5010 Salzburg
Email: raumplanung@salzburg.gv.at
Salzburg, 30.11.2021
Für die Landesregierung
Dr. Silverius Zraunig
Kundmachung.pdf