Kundmachung Entwurf Änderung FWP "Europakloster Gut Aich - Therapiezentrum"
28. Februar 2024 - 07. März 2024

Gemeinde St. Gilgen

Kundmachung


1 Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009,
LGBI.Nr. 30/2009 i. d.g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gilgen einschließlich des Entwurfes des
Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Europakloster Gut Aich - Erweiterung
SF Therapiezentrum' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der
Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen.at
einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und
Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.


2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,
sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen
vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass
eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Der Bürgermeister
Otto Kloiber

Kundmachung.pdf
BPL Gut Aich Therapiezentrum Text.pdf
BPL Gut Aich Therapiezentrum Plan.pdf