Kundmachung Bebauungsplan Entwurf Eisl- Laimer 2. Änderung - Gst 106/9 KG Ried
01. Juli 2019 - 30. Juli 2019

Gemäß § 65 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBI. Nr. 30/2009 i. d.g. F. wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe der Gemeinde St. Gilgen für den Bereich "Grundstück Nr. 106/9 KG Ried Eisl-Laimer/ Ried 2. Änderung " hiermit, mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt St. Gilgen während der Amtsstunden (Montag bis Freitag vormittags) zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen. at einsehbar ist.

Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen d ss eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Näheres entnehmen Sie bitte den Kundmachungsunterlagen.

Kundmachung
Textteil - Bebauungsplanentwurf
Bebauungsplan_Entwurf
Bebauungsplan-Entwurf - Plansatz 1:500 ohne Legende