15. März 2024 - 23. März 2024

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und in Vollziehung des Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetzes (UUIG), LGBl 59/2005 idF LGBl 14/2024, wurde von der Salzburger Landesregierung der Aktionsplan Umgebungslärm 2024, Landesstraßen im Land Salzburg, Entwurf für die Einbindung der Öf-fentlichkeit und des darin enthaltenen Erheblichkeitsberichtes erstellt.


Der (Teil-) Aktionsplan Umgebungslärm 2024 - Salzburg bezieht sich auf die Hauptverkehrsstra-ßen in der Zuständigkeit des Landes Salzburg (Landesstraßen B + L) mit einem Verkehrsauf-kommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Nicht erfasst sind somit Autobahnen; für die Straßen der Stadt Salzburg als Ballungsraum hat diese einen eigenen Aktionsplan erstellt (vgl § 23 Abs 2 UUIG).


Der (Teil-) Aktionsplan Umgebungslärm 2024, Landesstraßen im Land Salzburg, Entwurf für die Einbindung der Öffentlichkeit mit dem darin enthaltenen Erheblichkeitsbericht samt den strate-gischen Umgebungslärmkarten, ist zur öffentlichen Einsicht aufzulegen (vgl §§ 23 Abs 3, 18 UUIG iVm § 5 Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998) und im Internet zu veröffentlichen.
Die Auflage erfolgt in der Zeit vom 09.03.2024 bis zum 22.04.2024 beim


  • Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg, 3. Stock, Zimmer 3108, Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung (Tel: 0662/8042/4601),
  • sowie bei den Bezirksverwaltungsbehörden während der jeweiligen Zeiten des Parteien-verkehrs. Diese sind an den Amtstafeln bzw. im Internet ersichtlich.


Die Veröffentlichung im Internet ab 09.03.2024 erfolgt auf:
https://www.laerminfo.at/aktionsplaene/ap2024.html

Gemäß § 18 UUIG sind gesondert zu verständigen, die in Betracht kommenden Bundesdienststel-len, die Salzburger Landesumweltanwaltschaft, sowie die Stadt Salzburg und die sonst betroffe-nen Gemeinden.

Jede Person kann innerhalb von sechs Wochen ab erstem Auflagetag (bis 22.04.2024) eine Stellungnahme an die Landesregierung (das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Postfach 527, 5010 Salzburg bzw. an die E-Mail-Adresse: umgebungslaerm@salzburg.gv.at) abgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung
Ing. DI (FH) Paul Göldner