Gefahrenzonenplan Sankt Gilgen Revision - öffentliche Auflage - Kundmachung
19. Dezember 2023 - 01. März 2024

Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung,
Gebietsbauleitung Pongau, Flachgau und Tennengau, hat im Sinne des
§ 11 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 idgF., eine Revision
des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet von Sankt Gilgen
erstellt.


Ab Dienstag, 19. Dezember 2023, wird dieser Entwurf gemäß
Forstgesetz 1975 § 11 (3) im Bürgerservice und Standesamt,
Mozartplatz 1, 5340 Sankt Gilgen, sowie im Internet unter
www.gemgilgen.at zur öffentlichen Einsichtnahme während der
Amtsstunden nochmal bis 29.02.2024 aufgelegt.


Gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (4) können Personen, die ein
berechtigtes Interesse glaubhaft machen, innerhalb der Auflagefrist zum
Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung nehmen.


Mit freundlichen Grüßen
für den Bürgermeister
Ing. Thomas Leitner
Bauamtsleiter

Kundmachung über die geplante Revision des Gefahrenzonenplanes der Wildbach- und Lawinenverbauung im.pdf