Feuerwerksabschuss am 29.6.2019 - Kundmachung
29. Juni 2019 21:30 - 22:00 - 5340 Sankt Gilgen, Billrothstraße 2, Hotel Billroth

Es wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010, BGBl.I Nr. 131/2009 i.d.g.Fg., am                     

  • Samstag, den 29.06.2019
  • im Bereich 5340 Sankt Gilgen, Billrothstraße 2, Gst. 298 KG 56107 St. Gilgen
  • die Verwendung eines kleinen Feuerwerks der Klasse F1 und F2
  • im Zeitraum zwischen 21:30 Uhr bis 22:00 Uhr mit einer Abbrenndauer von 8 Min.
    gestattet wird
    .

Hierbei ist derjenige, der solche Feuerwerke zum Abschuss bringt, verpflichtet, auf die örtlichen Sicherheitsverhältnisse Rücksicht zu nehmen und auf das Erfordernis der Nichtbeeinträchtigung der Ruhe unbedingt zu achten. Der Abschuss ist nur unter Wahrung der Sicherheitsabstände und an dem bezeichneten Ort mit Zustimmung des Grundeigentümers zulässig.

Die Nichtbeachtung dieser Anordnung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde im Verwaltungswege geahndet.

Kundmachung Feuerwerksabschuss