Jahresvoranschlag 2019 - Entwurfsauflage - Kundmachung
24. Januar 2019 - 01. Februar 2019

Gemäß § 50 Abs. 1 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl.Nr. 107/1994 i.d.g.Fg., wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf über den

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der Gemeinde S t . G i l g e n in der Zeit von Donnerstag, 24.1.2019 bis Donnerstag, den 31.1.2019 im Gemeindeamt St.Gilgen (Gemeindekasse) öffentlich aufliegt und in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden kann. Es steht jedem Gemeindemitglied frei, in diesem Zeitraum Anregungen zum Entwurf schriftlich einzubringen.

Der Bürgermeister:

Otto Kloiber

 

Kundmachung Jahresvoranschlag