Einbietemöglichkeit für Landwirte gemäß den Bestimmungen des Salzburger Grundverkehrsgesetzes (GVG) 2001 idgF - Kundmachung
07. Juni 2018 - 09. Juli 2018

Die Grundverkehrskommission für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung gibt gemäß § 29 Abs. 4 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001, LGBl.Nr. 9/2002, bekannt, dass beim nachstehend bezeichneten Rechtsgeschäft eine Einbietemöglichkeit für Landwirte besteht:

RECHTSGESCHÄFT:
KAUFVERTRAG

VERÄUSSERER:
Roman Ertlschweiger, 5350 Strobl, Weissenbach 129

GEGENSTAND:
EZ 35 GB 56106 Ried, Gst, 272, Fl. 20.825 m²

GEGENLEISTUNG:
€ 41.650,00

In die Unterlagen über das Rechtsgeschäft kann jedermann in der Geschäftsstelle der Grundver-kehrskommission, das ist in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Karl-Wurmb-Str. 17, 5020 Salzburg, EG, Zi.Nr. CE13, grundsätzlich während der Amtsstunden Montag – Freitag von 08,00 – 12:00 Uhr, Einsicht nehmen.
Ist ein Landwirt gemäß § 4 Abs. 3 Zif. 2 lit. c Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 bereit und imstande, das Recht zum ortsüblichen Preis und ansonsten zu den gleichen Bedin-gungen wie im vorliegenden Rechtsgeschäft zu erwerben, so ist diese Bereitschaft als verbindliches Angebot, in annahmefähiger Form, dem Veräußerer, Verpächter und dergleichen gegenüber zu er-klären und der Grundverkehrskommission zur Kenntnis zu bringen. Sie hat gegenüber dem Ver-äußerer und der gleichen bis zum Ablauf einer einmonatigen Frist, nach Erlassung der wegen ihres Vorliegens versagenden Entscheidung der Grundverkehrsbehörde, die Wirkung eines ver-bindlichen Angebotes.
Sind außer dem Kaufpreis o. dgl. genannten Nebenbedingungen nur vom Rechtserwerber per-sönlich oder in wirtschaftlicher Weise zu erbringen, so ist die Bereitschaft, zu gleichen Bedin-gungen das Recht zu erwerben, auch dann als gegeben anzusehen, wenn diese Nebenbedingun-gen im Angebot bezeichnet sind, hiefür die Leistung eines angemessenen Geldausgleiches ange-boten wird und dessen Annahme für den Veräußerer, Verpächter o. dgl. zumutbar ist.

Der Vorsitzende

iV Mag. Andreas Pernerstetter

Kundmachung