Rathaus St. Gilgen - eingeschränkter Parteienverkehr bis 30. 04. 2020

Aufgrund der Verordnung Öffentliche Orte gemäß § 2 Z 1 des COVID_19_Maßnahmengesetzes, Fassung vom 09.04.2020 bleibt der ein geschränkte Parteienverkehr im Rathaus bis 30. 04. 2020 aufrecht.