Öffentliche Kundmachung - zuzustellendes Dokument Delgesh Khalaf
27. April 2021 - 12. Mai 2021

Öffentliche Kundmachung

Gemäß § 25 Abs. 1 Zustellgesetz, BGBI. 200/1982 i. d. g. F., in Verbindung mit § 98

Bundesabgabenordnung, BGBI. Nr. 194/1961 i. d. g. F., wird hiermit öffentlich bekannt

gemacht, dass für Herrn Delgesh Khalaf, letzte bekannte jedoch nicht mehr aktuelle

Abgabestelle: Ischlerstraße 2, Top 8, 5340 St. Gilgen bei der Gemeinde St. Gilgen, 1.

Stock Abteilung Finanzbuchhaltung jeweils während der Amtsstunden ein Dokument,

ausgestellt am 16. 04. 2021, zur Übernahme bereit liegt.

Die Zustellung gilt als bewirkt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde St.

Gilgen, zwei Wochen verstrichen sind.

 

Gemäß der zitierten Gesetzesstelle können Zustellungen an Personen, deren Abgabegestelle

unbekannt ist wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellbevollmächtigter

bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Anschlag an der Amtstafel, dass ein

zuzustellendes Dokument bei der Behörde liegt, vorgenommen werden. Findet sich der

Empfänger zur Empfangnahme des Dokumentes nicht ein, so gilt, wenn gesetzlich nichts

anderes bestimmt ist, die Zustellung als bewirkt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel

der Behörde zwei Wochen verstrichen sind.

Erganzt wird diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 25 Abs. 2 ZustG 1982 durch die

Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde St. Gilgen

 

Der Bürgermeister

Otto Kloiber

Kundmachung.pdf