Verordnung vom 16.03.2020 betreffend Maßnahmen in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen - zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV-2
16. März 2020 - 04. April 2020
In weiterer Folge der Maßnahmen zur Verhinderung einer ungezügelten Ausbreitung von SARSCoV-
2 wird nunmehr die beiliegende Verordnung betreffend die Einschränkung des Betriebes
von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen übermittelt.
Verordnung_vom_16.03.2020.pdf