Goldgasse, Gdst. 870/3, Teilfläche 430/5 KG St. Gilgen, Übernahme in das öffentliche Gut - Verordnung
06. Februar 2023 - 07. März 2023

K U N D M A C H U N G

Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung St. Gilgen vom 29.09.2022 wird gemäß §§ 4, 27

bis 29 des Salzburger Landesstraßengesetzes, LGBl.Nr. 119/1972 i.d.g.Fg., in Verbindung mit §§ 53

und 64 der Salzburger Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 9/2020 i.d.g.Fg. v e r o r d n e t :

Der in der nachstehend angeführten Vermessungsurkunde bezeichnete Grundstücksteil wird als

Teil der GEMEINDESTRASSE - Goldgasse

übernommen.

GB 56107 St. Gilgen:

Gst. laut Vermessungsurkunde

Grundlage:

Vermessungsurkunde vom 20.04.2021, Geometer Dipl.-Ing. Hermann Putz, GZ 810/21

Diese Urkunde liegt im Gemeindeamt für die Dauer dieser Kundmachung während der für den

Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Dies wird hiermit gemäß § 53 der Salzburger Gemeindeordnung öffentlich verlautbart.

Gleichzeitig wird bestätigt, dass - mit vorgenanntem Beschluss der Gemeindevertretung gem. § 64

Abs. 2 dieser Grundstücksteil in das

ÖFFENTLICHE GUT der Gemeinde St. Gilgen

gewidmet wird.

Der Bürgermeister:

Otto Kloiber

 

Verordnung.pdf