Kundmachung Beschluss Änderung Flächenwimdungsplan einschließlich eines Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich Abersee, östlich Seestraße (Schöndorfer)
16. Januar 2023 - 01. Februar 2023

Gemeinde St. Gilgen

Kundmachung

1. Gemäß § 65 Abs 8 Z 1 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009, LGBI. Nr.

30/2009 i.d. g. F., i.V.m. § 53 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBI. Nr. 32/2020

i. d. g. F., wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde St. Gilgen am

30. 06.2022 eine Änderung des Flächenwidmungsplanes einschließlich eines

Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Abersee, östlich Seestraße

(Schöndorfer) beschlossen hat.

2. Der geänderte Flächenwidmungsplan einschließlich des Bebauungsplanes der

Grundstufe liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden

auf.

3. Diese Änderung des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungsplan der Grundstufe

treten mit dem auf den Beginn dieser Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.

Der Bürgermeister

Otto Kloiber

 

Kundmachung.pdf