Gemeinde St.Gilgen, behördliche Bausperre aufgrund der geplanten Erweiterung Bebauungsplan "Ellmauer" im Bereich Grundstück Nr. 216/1, EZ 69, KG Winkl - Kundmachung
23. Dezember 2022 - 01. März 2023

KUNDMACHUNG

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 15.12.2022 gemäß § 21 des Salzburger

Raumordnungsgesetzes 2009, LGBI. Nr. 30/2009 i. d. g. F. für den nachstehenden Bereich

Erweiterung Bebauungsplan Ellmauer, Gdst. 216/1, EZ 69 KG Winkl

die behördliche Bausperre

beschlossen.

Während der Geltung einer Bausperre ist die Erteilung von Bauplatzerklärungen und nach

baurechtlichen Vorscluiften des Landes erforderlichen Bewilligungen nur zulässig, wenn das

Vorhaben der erkennbaren gmndsätzlichen Planungsabsicht nicLt eaitgegensteht.

Bauliche Maßnahmen, für die zwar eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, mit deren

rechtmäßiger Ausfiihrung aber im Zeitpunkt des Inlcrafltretens der ßausperre noch nicht

begonnen "worden ist, b'edürfen zu ihrer Ausführung einer besonderen 'Bewilligung der

Baubehörde, die unter derselben Voraussetzung zu erteilen ist.

Eine Bausperre tritt mit Wirksamkeit der geänderten Planung (Bebauungsplan) für die davon

erfassten Gebiete, spätestens aber drei Jahre nach ihrem Inlcräfttreten. außer Kraft.

Dies wird gemäß §79 der Salzburger Gemeindeordung 1994, LGB1. 107/1994 i.d.g.F

verordnet vm.d öffentlich kundgemacht.

Für die Gemeindevertretung

Der Bürgermeister:

(Otto Kloiber)

 

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