Bildung der Geschworenen- und Schöffenliste 2023 und 2024 - Kundmachung
05. Mai 2022 - 27. Mai 2022

Kundmachung

Gemäß § 5 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBl. 256 idF BGBl. I Nr. 121/2916, wird wie folgt öffentlich ortsüblich mittels Anschlag an der Gemeinde-Amtstafel St. Gilgen bekanntgemacht:

Für die Erstellung der Geschworenen- und Schöffenliste 2023/2024 hat der Bürgermeister die Namen von 5 v.T. der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch Zufallsverfahren zu ermitteln und in einem fortlaufend nummerierten, alphabetisch geordneten Verzeichnis zu erfassen. Die Erstellung dieses Verzeichnisses hat in einer öffentlichen Amtshandlung zu erfolgen; hierüber ist eine Niederschrift abzufassen.

Die Auslosung der in die Geschworenen- und Schöffenliste 2023/2024 aufzunehmenden Personen erfolgt am

Freitag 20. 05. 2022 08:00 Uhr

im Rathaus St. Gilgen - Standesamt.

Es steht jedermann frei, an dieser Amtshandlung zum angegebenen Zeitpunkt teilzunehmen.

Das über die Auslosung erstellte Verzeichnis liegt in der Zeit von

Freitag 20. Mai bis einschließlich Freitag 27. Mai 2022

im Rathaus St. Gilgen - Standesamt

zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden auf.

Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen (§ 1 bis 3 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Überdies können die im Verzeichnis eingetragenen Personen in gleicher Weise einen Befreiungsantrag (gem. § 4 leg.cit.) stellen.

Für nähere Auskünfte steht Hr. Binder im Standesamt gerne zur Verfügung.

Der Bürgermeister

Otto Kloiber e.h.

 

Kundmachung_signed.pdf