Wasserverband Mondseeklause, Revision 2022 - bauliche Maßnahmen, wasserrechtliche Bewilligung - Parteiengehör
01. April 2022 - 07. April 2022
Der Wasserverband Mondseeklause hat beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen
und Tourismus (BMLRT) als zuständige Wasserrechtsbehörde im August 2020 unter Vorlage von
Antragsunterlagen um wasserrechtliche Bewilligung für das Vorhaben "Mondseeache-Räumung
Zulauf und Dammsanierung aufwärts der Mondseeklause" angesucht.
Das BMLRT hat in Folge mit Schreiben vom 6. 11.2020 den Landeshauptmann von Oberösterreich
gemäß § 101 Abs. 3 WRG 1959 zur Durchführung dieses Verfahrens samt Bescheiderlassung
ermächtigt, weshalb wir in Folge Amtssachverständige für Schutzwasserbau, Biologie und
Fischerei mit der Erstattung von Gutachten in dieser Angelegenheit beauftragt haben. Im Hinblick
auf die geplante Sanierung des rechtsufrigen Dammes aufwärts der Mondseeklause inkl. Vorschüttung
wurde der Antrag vom Wasserverband Mondseeklause am 9. 2. 2021 zurückgezogen.
In Folge wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes vom 19.3.2021, AUWR-2014-63883/72-
Wa/Ne, dem Wassen/erband Mondseeklause die wasserrechtliche Bewilligung für die Räumung
einer Anlandung in der Mondseeache aufwärts der Mondseeklause von Fluss-km 2,73 bis Flusskm
2,82 gemäß den diesbezüglich vorgelegten Antragsunterlagen (Technischer Bericht vom
9. 2.2021 sowie Einreichplan vom 16. 7.2020) erteilt.
Nunmehr wurde vom Wasserverband Mondseeklause unter Vorlage von Projektunterlagen (Detail-
Projekt "Bauliche Maßnahmen im Zuge Revision 2022", ausgearbeitet von der HIPI ZT GmbH) um
Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Durchführung der Sanierung des bestehenden
Damms bei der Mondseeklause, die Errichtung einer Stiege auf Höhe des Wehrtosbeckens und
die Verlängerung des Mitteilpfeilers zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie die Errichtung
eines Oberwasserpegels angesucht.
Das BMLRT hat mit Schreiben vom 29. 11. 2021 den Landeshauptmann von Oberösterreich gemäß
§ 101 Abs. 3 WRG 1959 zur Durchführung dieses Verfahrens samt Bescheiderlassung ermächtigt.
Der gegenständliche Antrag samt Projektunterlagen wurde von der Wasserrechtsbehörde den
Amtssachverständigen für Schutzwasserbau, Biologie und Fischerei mit dem Ersuchen um
fachliche Prüfung weitergeleitet und haben die Sachverständigen die Ergebnisse deren Prüfung in
Folge in ihren mit 16. 2. 2022 bzw. 14. 3. 2022 datierten Gutachten festgehalten (siehe Beilagen).
Aufgrund dieser erfolgten Begutachtung der Sachverständigen beabsichtigt die Wasserrechtsbehörde
ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung einen wasserrechtlichen
Bewilligungsbescheid zu erlassen und mit diesem die erforderlich Auflagen dem Wasserverband
Mondseeklause als Antragsteller vorzuschreiben.
Wir übermitteln Ihnen die Gutachten der Sachverständigen vom 16.2.2022 und 14.3.2022 anbei
zur Kenntnis und geben Ihnen in Wahrung des Parteiengehörs Gelegenheit, im gegenständlichen
Verfahren eine Stellungnahme bis 6. 4.2022 abzugeben.
Sollte bis zum genannten Termin keine Stellungnahme von Ihnen bei uns einlangen, wird auf
Grundlage der bisherigen Ermittlungsergebnisse wie oben dargelegt, entschieden.
Die Projektunterlagen, aus welchen die Lage der gegenständlichen Anlagen, die näheren technischen
Details, usw. hervorgehen, liegen bis inkl. 6. 4.2022 während der Amtsstunden
. beim Gemeindeamt St. Gilgen, Mozartplatz 1, 5340 St. Gilgen,
. beim Gemeindeamt Unterach am Attersee, Hauptstraße 9, 4866 Unterach am Attersee und
. beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht,
Kärntnerstraße 12, 4021 Linz,
zur Einsicht auf.
Bei allfälligen Fragen zum vorliegenden Verfahren können Sie sich selbstverständlich auch gerne
telefonisch oder per e-mail an uns wenden.
Die Gemeinde St. Gilgen und die Gemeinde Unterach am Attersee werden jeweils ersucht, die
beiliegenden Projektunterlagen zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Amtsstunden bis
inkl. 6.4.2022 aufzulegen und sie danach an die Wasserrechtsbehörde zu retournieren.
Anschreiben.pdf