Bebauungsplan Böckl-Pöllach - 1. Änderung
27. Dezember 2021 - 25. Januar 2022

Gemeinde St.Gilgen Kundmachung

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Grundstufe / Aufbaustufe / erweiterte Grundstufe der Gemeinde St.Gilgen für den Bereich 'Böckl - Pöllach, 1. Änderung' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen.at einsehbar ist.

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

 

Der Bürgermeister

Otto Kloiber

BPL_Böckl_Pöllach_1.And_e_Sammelmappe_Auflage_20211221.pdf