Verordnung Übernahme Teilflächen aus Gst. 318/10, 318/11 zum Gst. 314/1 KG St. Gilgen - Wenglstraße
09. Juni 2021 - 25. Juni 2021
K U N D M A C H U N G
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung St. Gilgen vom 19.12.2019 wird gemäß §§ 4, 27
bis 29 des Salzburger Landesstraßengesetzes, LGBl.Nr. 119/1972 i.d.g.Fg., iVm §§ 53 und 64 der
Salzburger Gemeindeordnung von 2019, v e r o r d n e t :
Die nachstehend angeführten Grundstücke werden als
GEMEINDESTRASSE
Wenglstraße - ab Kreuzung Kohlbachstraße (Gemeindestraße II. Klasse)
übernommen.
GB 56107 St. Gilgen:
Gst. 318/10 Teil-Nr. 1 EZ 164 laut Teilungsplan
Gst. 318/11 Teil-Nr.2EZ164 laut Teilungsplan
Grundlage:
Vermessungsurkunde vom 23.11.2019, Geometer/GZ DI Schartner-Zopp Ziviltechniker GmbH / GZ
15683/1
Diese Urkunde liegt im Gemeindeamt für die Dauer dieser Kundmachung während der für den
Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Dies wird hiermit gemäß § 53 der Salzburger Gemeindeordnung öffentlich verlautbart.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit vorgenanntem Beschluss der Gemeindevertretung diese
Grundstücke/Grundstücksteile gemäß § 64 Abs. 2 der Salzburger Gemeindeordnung diese
Grundstücke in das
ÖFFENTLICHE GUT der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee
gewidmet werden.
Der Bürgermeister:
Otto Kloiber
Kundmachung.pdf