Verordnung Übernahme Teilflächen aus Gst. 318/10, 318/11 zum Gst. 314/1 KG St. Gilgen - Wenglstraße
09. Juni 2021 - 25. Juni 2021

K U N D M A C H U N G

Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung St. Gilgen vom 19.12.2019 wird gemäß §§ 4, 27

bis 29 des Salzburger Landesstraßengesetzes, LGBl.Nr. 119/1972 i.d.g.Fg., iVm §§ 53 und 64 der

Salzburger Gemeindeordnung von 2019, v e r o r d n e t :

Die nachstehend angeführten Grundstücke werden als

GEMEINDESTRASSE

Wenglstraße - ab Kreuzung Kohlbachstraße (Gemeindestraße II. Klasse)

übernommen.

GB 56107 St. Gilgen:

Gst. 318/10 Teil-Nr. 1 EZ 164 laut Teilungsplan

Gst. 318/11 Teil-Nr.2EZ164 laut Teilungsplan

Grundlage:

Vermessungsurkunde vom 23.11.2019, Geometer/GZ DI Schartner-Zopp Ziviltechniker GmbH / GZ

15683/1

Diese Urkunde liegt im Gemeindeamt für die Dauer dieser Kundmachung während der für den

Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Dies wird hiermit gemäß § 53 der Salzburger Gemeindeordnung öffentlich verlautbart.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit vorgenanntem Beschluss der Gemeindevertretung diese

Grundstücke/Grundstücksteile gemäß § 64 Abs. 2 der Salzburger Gemeindeordnung diese

Grundstücke in das

ÖFFENTLICHE GUT der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee

gewidmet werden.

Der Bürgermeister:

Otto Kloiber

 

Kundmachung.pdf