Kundmachung Voranschlag 2021
20. Januar 2021 - 29. Januar 2021
K U N D M A C H U N G
Gemäß § 50 Abs. 1 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl.Nr.
107/1994 i.d.g.Fg., wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf über
den
JAHRESVORANSCHLAG 2021
der Gemeinde St. Gilgen
des Gesundheitssprengels St. Gilgen / Fuschl am See
des Standesamtsverbandes St. Gilgen / Fuschl am See
in der Zeit von
Donnerstag, 21.1.2021 bis Donnerstag, den 28.1.2021
im Gemeindeamt St.Gilgen (Gemeindekasse) öffentlich aufliegt und in den
gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden kann. Es steht jedem
Gemeindemitglied frei, in diesem Zeitraum Anregungen zum Entwurf
schriftlich einzubringen.
Der Bürgermeister:
Otto Kloiber
Kundmachung.pdf