Kundmachung Voranschlag 2021
20. Januar 2021 - 29. Januar 2021

K U N D M A C H U N G

Gemäß § 50 Abs. 1 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl.Nr.

107/1994 i.d.g.Fg., wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf über

den

JAHRESVORANSCHLAG 2021

der Gemeinde St. Gilgen

des Gesundheitssprengels St. Gilgen / Fuschl am See

des Standesamtsverbandes St. Gilgen / Fuschl am See

in der Zeit von

Donnerstag, 21.1.2021 bis Donnerstag, den 28.1.2021

im Gemeindeamt St.Gilgen (Gemeindekasse) öffentlich aufliegt und in den

gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden kann. Es steht jedem

Gemeindemitglied frei, in diesem Zeitraum Anregungen zum Entwurf

schriftlich einzubringen.

Der Bürgermeister:

Otto Kloiber

 

Kundmachung.pdf