Salitererweg, Übernahme in das Eigentum der Gemeinde Sankt Gilgen - Vermessungshandlungen/Grundbuchsordnung
21. Dezember 2020 - 18. Januar 2021

Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung St. Gilgen vom 17.12.2020 wird gemäß §§ 4, 27

bis 29 des Salzburger Landesstraßengesetzes, LGBl.Nr. 119/1972 i.d.g.Fg., in Verbindung mit §§ 53

und 64 der Salzburger Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 9/2020 i.d.g.Fg. v e r o r d n e t :

Die nachstehend angeführten Grundstücke werden als

GEMEINDESTRASSE

Salitererweg - Widmung II.Klasse

übernommen.

GB 56103 Gschwand:

Gst. laut Teilungsplan

Grundlage:

Vermessungsurkunde vom 27.08.2020, Geometer Lidl ZT GmbH , GZ 8612

Diese Urkunde liegt im Gemeindeamt für die Dauer dieser Kundmachung während der für den

Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Dies wird hiermit gemäß § 53 der Salzburger Gemeindeordnung öffentlich verlautbart.

Gleichzeitig wird bestätigt, dass - mit vorgenanntem Beschluss der Gemeindevertretung gem. § 64

Abs. 2 diese Grundstücke/Grundstücksteile in das

ÖFFENTLICHE GUT der Gemeinde St.Gilgen

gewidmet werden.

Der Bürgermeister:

Otto Kloiber

 

Kundmachung.pdf