Salitererweg, Übernahme in das Eigentum der Gemeinde Sankt Gilgen - Vermessungshandlungen/Grundbuchsordnung
21. Dezember 2020 - 18. Januar 2021
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung St. Gilgen vom 17.12.2020 wird gemäß §§ 4, 27
bis 29 des Salzburger Landesstraßengesetzes, LGBl.Nr. 119/1972 i.d.g.Fg., in Verbindung mit §§ 53
und 64 der Salzburger Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 9/2020 i.d.g.Fg. v e r o r d n e t :
Die nachstehend angeführten Grundstücke werden als
GEMEINDESTRASSE
Salitererweg - Widmung II.Klasse
übernommen.
GB 56103 Gschwand:
Gst. laut Teilungsplan
Grundlage:
Vermessungsurkunde vom 27.08.2020, Geometer Lidl ZT GmbH , GZ 8612
Diese Urkunde liegt im Gemeindeamt für die Dauer dieser Kundmachung während der für den
Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Dies wird hiermit gemäß § 53 der Salzburger Gemeindeordnung öffentlich verlautbart.
Gleichzeitig wird bestätigt, dass - mit vorgenanntem Beschluss der Gemeindevertretung gem. § 64
Abs. 2 diese Grundstücke/Grundstücksteile in das
ÖFFENTLICHE GUT der Gemeinde St.Gilgen
gewidmet werden.
Der Bürgermeister:
Otto Kloiber
Kundmachung.pdf