Kundmachung Entwurf, Änderung des Flächenwidmungsplanes einschließlich des Entwurfes des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich ,,Abersee, nördlich Wundererweg (Huber)"
21. Dezember 2020 - 20. Januar 2021

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St.Gilgen einschließlich des Entwurfes des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Abersee, nördlich Wundererweg (Huber)' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen.at einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

 

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

 

Der Bürgermeister Otto Kloiber

Kundmachung.pdf