Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan Bereich Weiler Laim - Fam. Scharf,Gdst. 691/1 KG St. Gilgen, Kundmachung Beschluss
14. Dezember 2020 - 29. Dezember 2020

1. Gemäß § 65 Abs 8 Z 1 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009, LGBl. Nr.

30/2009 i.d.g.F., i.V.m. § 53 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl. Nr. 32/2020

i.d.g.F., wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde St.Gilgen am

25.06.2020 eine Änderung des Flächenwidmungsplanes einschließlich eines

Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Weiler Laim, Fam. Scharf'

beschlossen hat.

2. Der geänderte Flächenwidmungsplan einschließlich des Bebauungsplanes der

Grundstufe liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden

auf.

3. Diese Änderung des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungsplan der Grundstufe

treten mit dem auf den Beginn dieser Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.

Der Bürgermeister

Otto Kloiber

 

Beschluss Kundmachung.pdf