Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan Bereich Weiler Laim - Fam. Scharf,Gdst. 691/1 KG St. Gilgen, Kundmachung Beschluss
14. Dezember 2020 - 29. Dezember 2020
1. Gemäß § 65 Abs 8 Z 1 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009, LGBl. Nr.
30/2009 i.d.g.F., i.V.m. § 53 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl. Nr. 32/2020
i.d.g.F., wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde St.Gilgen am
25.06.2020 eine Änderung des Flächenwidmungsplanes einschließlich eines
Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Weiler Laim, Fam. Scharf'
beschlossen hat.
2. Der geänderte Flächenwidmungsplan einschließlich des Bebauungsplanes der
Grundstufe liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden
auf.
3. Diese Änderung des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungsplan der Grundstufe
treten mit dem auf den Beginn dieser Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.
Der Bürgermeister
Otto Kloiber
Beschluss Kundmachung.pdf