Mündl. Verh., Sanierung Pinkenreitquelle (Kochquelle), Gdst. 628/2 KG St. Gilgen, wasserrechtliche Überprüfung, nachträgliche Bewilligung, Ausweisung Schutzgebiet und wasserrechtliche Löschung
19. August 2020 - 18. September 2020
Öffentliche Kundmachung
In der Angelegenheit:
Gemeinde St. Gilgen;
a) wasserrechtliche Überprüfung der mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom
28. 05. 2019, ZI. 20701-1/2634/796-2019, bewilligten Sanierung der Pinkenreitquelle (Kochquelle)
samt Erneuerung des Sammelschachtes inklusive Anbindung der bestehenden Abgangsleitung
zum Hochbehälter Auer;
b) nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung und gleichzeitige Überprüfungsfeststellung für
die vom bewilligten Projekt allfällig abgeänderten Ausführungen;
c) Adaptierung / Ausweisung eines Schutzgebietes nach § 34 Abs 1 WRG 1959 für die sanierte
Pinkenreitquelle (Kochquelle);
d) Verfahren zur wasserrechtlichen Löschung der mit Bescheid des Landeshauptmannes vom
Salzburg vom 04. 04. 1972, ZI. 1-2634/66-1966, bewilligten Quellgruppe Geister;
findet am Donnerstag dem 17.09.2020 ab 09:00 Uhr
mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer im
Sitzungszimmer der Gemeinde St. Gilgen,
Mozartplatz 1,
5340 St. Gilgen,
eine mündliche Verhandlung statt.
Kundmachung.pdf