Mündl. Verh., Sanierung Pinkenreitquelle (Kochquelle), Gdst. 628/2 KG St. Gilgen, wasserrechtliche Überprüfung, nachträgliche Bewilligung, Ausweisung Schutzgebiet und wasserrechtliche Löschung
19. August 2020 - 18. September 2020

Öffentliche Kundmachung

In der Angelegenheit:

Gemeinde St. Gilgen;

a) wasserrechtliche Überprüfung der mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom

28. 05. 2019, ZI. 20701-1/2634/796-2019, bewilligten Sanierung der Pinkenreitquelle (Kochquelle)

samt Erneuerung des Sammelschachtes inklusive Anbindung der bestehenden Abgangsleitung

zum Hochbehälter Auer;

b) nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung und gleichzeitige Überprüfungsfeststellung für

die vom bewilligten Projekt allfällig abgeänderten Ausführungen;

c) Adaptierung / Ausweisung eines Schutzgebietes nach § 34 Abs 1 WRG 1959 für die sanierte

Pinkenreitquelle (Kochquelle);

d) Verfahren zur wasserrechtlichen Löschung der mit Bescheid des Landeshauptmannes vom

Salzburg vom 04. 04. 1972, ZI. 1-2634/66-1966, bewilligten Quellgruppe Geister;

findet am Donnerstag dem 17.09.2020 ab 09:00 Uhr

mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer im

Sitzungszimmer der Gemeinde St. Gilgen,

Mozartplatz 1,

5340 St. Gilgen,

eine mündliche Verhandlung statt.

 

Kundmachung.pdf