Steuerreform 2009 bringt Familien bares Geld
Diese Reform mit dem "Familienpaket" trat mit 1.1.09 in
Kraft. Bestimmte Ausgaben können Sie daher bei der
ArbeitnehmerInnenveranlagung oder bei der Einkommenssteuererklärung für
2009 geltend machen und bekommen Geld zurück:
Neu ist ein Kinderfreibetrag in der Höhe von 220 € pro Kind und
Jahr, arbeiten beide Elternteile, so können Sie jeweils 60%, also je 132
€ absetzen.
Für Alleinerziehende gelten 220 €, wenn der andere Elternteil keinen
Unterhalt leistet. Werden Unterhaltszahlungen geleistet, so kann jeder
Elternteil 132 € jährlich absetzen.
Angehoben wurde auch der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag wenn
z. B. der getrennt lebende Vater Unterhalt für Kinder zahlt: für das 1.
Kind 29,2 €, für das 2. Kind 43,8 €, für jedes weitere Kind 58,4 €.
Kinderbetreuungskosten:
Pro Kind unter 10 Jahren können jährlich bis zu
2.300 € als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden (Kosten für
Verpflegung oder Bastelgeld fallen nicht darunter).
Übernimmt der ArbeitgeberIn Betreuungskosten, dann können die Eltern
bzw. der Elternteil nur die von ihnen tatsächlich geleisteten Kosten
geltend machen.
Die Betreuung muss in einer institutionellen, öffentlichen oder privaten
Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte
Person, ausgenommen sind haushaltszugehörige Angehörige, erfolgen.
Das Finanzamt kann rückfragen und einen Kostennachweis
oder einen Rechnung einfordern. Bei Betreuung durch Einzelpersonen kann
auch noch der Nachweis der Qualifizierung verlangt werden.
Die notwendigen Formulare L1 und L1k für
die ArbeitnehmerInnenveranlagung und weitere Infos finden Sie
unter:
www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/_start.asp
Telefonische Anfragen: 0810 / 22 11 00, Montag bis
Freitag, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zum Ortstarif
Wenn Sie Veranlagung schon bisher online erledigt haben
gilt weiterhin:
finanzonline.bmf.gv.at
Dr. Wolfgang Mayr, Forum Familie Flachgau
Tel. 0664/82 84 238,
forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
- Hilfe bei Fragen zur
Kinderbetreuung
- Infos über Förderungen und Beihilfen
- Wegweiser zu Hilfs- und Beratungsstellen
- Unterstützung bei Familienprojekten
Untergrubstr. 3, 5161 Elixhausen, Tel. 0664/82 84 238
E-Mail: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
AKTUELLES:
www.salzburg.gv.at/themen/gv/fam_referat/forumfamilie/neuigkeiten-flachgau_1.htm
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