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Der Standard

Virtuelle Amtstafel der Gemeinde St.Gilgen 

Hier erfahren Sie Neues und Wichtiges aus dem Gemeindegeschehen, was amtliche Stellen verlautbaren, Termine oder Behördenverfahren betreffen.  Zum Lesen benötigen Sie den kostenlosen  

Wir weisen darauf hin, dass diese Seite nur INFORMATIONSCHARAKTER hat und die rechtlich verbindliche Verlautbarung nach wie vor durch Anschlag an der AMTSTAFEL im RATHAUS der GEMEINDE ST.GILGEN erfolgt. Wir sind bemüht, diese Seite regelmäßig zu warten, sodass alle an der Amtstafel angeschlagenen Informationen möglichst zeitgleich verfügbar sind. 

31.01.2012

Stellenangebot Alpenseebad Mondsee

Die Gemeinde Mondsee sucht SEEBAD-KASSIERER/INNEN und HILFSBADEMEISTER für die Saison 2012. Näheres entnehmen Sie bitte angeschlossenem Dokument.

30.01.2012

Stellenausschreibung Bürokraft - RHV Attersee (Teilzeit)

Der Reinhalteverband Attersee sucht eine Bürokraft in Teilzeitbeschäftigung (20 Wochenstunden). Näheres entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsdokument. Bewerbungsfrist 24.02.2012.

30.01.2012

FWP Reith Panzlgründe/Landinvest Bereich Gdst. 22/1 und 21/1 KG Gschwand - Entwurfsauflage

Gemäß § 68 in Verbindung mit § 67 Abs. 5 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl. Nr. 30/2009 ROG 2009 i.d.g.F. wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gilgen einschließlich des Entwurfes des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich Reith Panzlgründe/Landinvest Bereich Gdst. 22/1 und 21/1 KG Gschwand vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

27.01.2012

Rauschbrandschutzimpfungen 2012 - Information

Durch die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wurden sämtliche Almen des Flachgaus als rauschbrandgefährdet eingestuft. Für den Auftrieb sind nach Möglichkeit nur rauschbrandschutzgeimpfte Rinder vorzusehen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angeschlossenen Textdokument.

26.01.2012

Schiffsführerprüfungen 2012 - vorgesehene Prüfungstermine

Das Amt der Salzburger Landesregierung hält 2012 wiederum Schiffsführerprüfungen in St.Gilgen ab. Die Termine können Sie der Dokumentenbeilage entnehmen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Dokument angeführte Kontaktadresse bzw. an die örtlichen Schifffsführerschulen.

20.01.2012

Straßenbeleuchtung St.Gilgen - Teichbühel

Die Gemeindevertretung hat für die Straße über den Teichbühel die Verordnung zum Ausbau der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich erlassen.

18.01.2012

Pensionsversicherungsanstalt: Salzburger - Sprechtage 2012

Die PVA Landesstelle Salzburg bietet die Sprechtage in der Landesstelle Salzburg zu den auf der Infoseite der PVA ersichtlichen Terminen an. Für allfällige Rückfragen oder Unterstützung bei Fragen zu diesem Themenbereich steht Ihnen unsere Bürgerservicestelle im Rathaus/Gemeindeamt St.Gilgen während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden bzw. nach Terminvereinbarung (06227 2445 74 oder 77) gerne zur Verfügung.

12.01.2012

FWP Änderung - Handelsgroßbetrieb auf Teilfläche Gst 519/1 KG St. Gilgen (Spar-Markt)

Gemäß § 69 in Verbindung mit § 67 Abs. 5 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl. Nr. 30/2009 ROG 2009 i.d.g.F. wird kundgemacht, daß der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gilgen im Bereich Spar-Markt St. Gilgen Nord, Teilfläche aus Gdst. 519/1 KG St. Gilgen vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berectigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist. Eine Aufnahme von unverbauten Flächen in den Flächenwidmungsplan kann nur erfolgen, wenn eine Nutzungserklärung abgegeben wird. Für Nutzungserklärungen ist das durch Verordnung der Salzburger Landesregierung festgelegte Formular zu verwenden (§ 29 Abs. 1 ROG 2009). Entsprechende Formulare liegen bei der Gemeinde auf.

23.12.2011

Gerichtstage des Bezirksgerichtes Thalgau - Terminkalender 2012

Durch das Gericht Thalgau wird ein Gerichtstag im Gemeindeamt St.Gilgen angeboten. Der Gerichtstag, welcher allgemein zugänglich ist und bei dem jeweils ein Richter bzw. eine Richterin für Anfragen oder Anbringen zur Verfügung steht, findet jweils im Gemeindeamt - Erdgeschoß - Besucherzimmer neben dem Standesamt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Verlautbarung an der Amtstafel (bzw. dem angeschlossenen Dokument).

21.12.2011

2012 - Kundmachung der Steuersätze, Gebühren und Tarife

Die Gemeindevertretung St.Gilgen hat in der Sitzung am 15.12.2012 die Steuersätze, Tarife und Abgaben für 2013 festgelegt. Die näheren Details entnehmen Sie bitte dem angeschlossenen Dokument.

21.12.2011

2012 - Preistabelle Altstoffsammelhof

Durch die Gemeindevertretung wurden die Preise 2012 für Anlieferungen beim Altstoffsammelhof festgesetzt.

05.12.2011

Apothekendienst St.Gilgen und Hof - Bereitschaftsdienstregelung

Ab 25.11.2011 wird die bisher bestandene Bereitschaftsdienstregelung der Apotheke St. Gilgen neu geregelt. Dazu wurde die bestehende Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde abgeändert. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Textdokument.

27.05.2011

Tier- und Pflanzenschutz - Basiserhebung Monitoring Salzburg 2011-2012

Die EU-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) verpflichtet in ihrem Artikel 11 alle Mitgliedsstaaten der EU, den Erhaltungszustand der in den Anhängen I, II, IV und V der genannten Richtlinie angeführten Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (sog. Monitoring). In diesemZusammenhang informiert das Amt der Salzburger Landesregierung darüber, dass die österreichischen Bundesländer gemeinschaftlich die "ARGE Basiserhebung", bestehend aus den Ziviltechniker-Büros Revital Ziviltechniker GmbH, freiland Umweltconsulting ZT GmbH, eb&p Umweltbüro GmbH und Z_GIS – Zentrum für Geoinformation beauftragt haben, für dieses Monitoring in den Jahren 2011 und 2012 eine Basiserhebung durchzuführen. In den Jahren 2011 und 2012 wird allerdings nur eine sehr eingeschränkte Zahl an Lebensraumtypen und Arten erhoben, weshalb nicht in jeder Gemeinde Außenerhebungen durchgeführt werden. Mit den Erhebungen sind keinerlei Eingriffe in Vegetation oder Boden verbunden. Die Arbeiten dienen nur dem Monitoring und stehen in keinem Zusammenhang mit Schutzgebietsausweisungen.

30.03.2011

Leinenzwang für Hunde im Gemeindegebiet St.Gilgen

Verordnung der GV St.Gilgen (Beschluss vom 27.5.2010)

15.02.2011

Reinhaltungsverband Attersee, Monatsbericht

Bekanntgabe der aktuellen Anfalls- und Reinigungswerte des RHV Attersee - letzter Stand

12.10.2010

Verlautbarung Verfahren Flächenwidmungsplan-Teilabänderungen

Die Gemeindevertretung St.Gilgen hat in ihrer Sitzung am 29.04.2010 in Abänderung der Festlegung gemäß Beschluss vom 27.5.2004 aus Gründen der Verfahrensökonomie beschlossen, dass Teilabänderungsverfahren des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St.Gilgen zusammengefasst in einem gemeinsamen Änderungsverfahren vorgenommen werden, wobei alle bis zum 1. März bzw. 1. September des jeweiligen Jahres eingelangten Anträge auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes in diesem Verfahren behandelt werden. Außerhalb der zu diese Zeitpunkten gemeinsam eingeleiteten Änderungsverfahrens sind keine gesonderten Teilabänderungen des Flächenwidmungsplanes mit Kostentragung durch die Gemeinde St.Gilgen vorgesehen.

20.01.2010

Amtssignatur - gesicherte Veröffentlichung

Verlautbarung gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

30.03.2009

Passwesen - Ermächtigung des Bürgermeisters (Fingerprint)

Mit Verordnung der BH-Salzburg-Umgebung wurde die Ermächtigung erteilt, dass bei der Gemeinde die für die Ausstellung der Reisepässe nötige Antragstellung samt der damit verbundenen Identitätsnachweiserbringung (Fingerprints) vorgenommen werden kann.

03.09.2008

Kindergarten/Schulen St. Gilgen - Halte-u.Parkverbotszone

Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit wurde durch die Gemeindevertretung vorgegeben, die Einfahrt in den Schul- und Kindergartenbereich zeitlich befristet nur eingeschränkt möglich zu machen. Da die dafür notwendige Verordnung der Straßenpolizeibehörde nicht in der vorgesehenen Form umsetzbar war, wird zur Gewährleistung der von der Gemeindevertretung vorgegebenen Schulwegsicherung eine eigene Park- und Halteverbotsregelung umgesetzt, wodurch ein Ein- und Aussteigen im gekennzeichneten ZONENBEREICH im Nahbereich der Schulen nicht mehr möglich ist.

20.12.2006

Parkplatzgebührenverordnung der Gemeinde St.Gilgen beschlossen

Für die Parkplatzanlagen der Gemeinde St.Gilgen im Bereich Helenenstraße, Excelsior und Mondseestraße, hat die Gemeindevertretung eine neue Parkgebührenverordnung beschlossen. Diese Verordnung wird mit Wirkung ab 21.12.2006 an der Gemeinde-Amtstafel nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung 1994 verlautbart und ist auch hier abrufbar.

22.09.2005

Verordnung betreffend Alkoholverbot

Die Gemeindevertretung St.Gilgen hat in der Sitzung am 15.9.2005 zur Abwehr bzw. Beseitigung von, das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände und durch Alkoholkonsum verursachte mutwillige Sachbeschädigungen und Ruhestörungen, eine Verordnung beschlossen, mit der der Alkoholkonsum im Bereich öffentlicher Flächen untersagt wird. Die Verordnung wird mit Ablauf der Kundmachungsfrist wirksam (2 Wochen).

01.01.1974

Gesundheitsschutzverordnung der Gemeinde St.Gilgen

Die Gemeinde St.Gilgen hat im Wege des freien Beschlußrechtes diverse Regeln für die Handhabung von Problemen im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Lärmbelästigung aufgestellt. Diese dürfen wir zur Erinnerung hiermit auf dieser Seite neuerlich verlautbaren.