E-Card mit Foto - Information der Sozialversicherung

Die e-card mit Foto kommt!

Ab 1. Jänner 2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht werden, das die Karteninhaberin bzw. den Karteninhaber erkennbar zeigt. Haben Sie…

  • einen österreichischen Reisepass, Personalausweis,
  • einen österreichischen Scheckkartenführerschein oder
  • ein Dokument des Fremdenregisters?

 

Sie müssen nichts tun und erhalten Ihre e-card mit Foto wie gewohnt, bevor die aktuelle Karte abläuft.

Kinder unter 14 Jahren erhalten immer eine e-card ohne Foto, auch wenn ein Foto aus einem Dokument verfügbar ist.

Für Personen ab 70 Jahre bzw. in Pflegestufe 4 bis 7 gilt: Ihre e-card kommt mit Foto, wenn eines aus einem Dokument vorliegt, sonst ohne Foto. Sie können jedoch freiwillig ab 1.1.2020 ein Foto für Ihre e-card bringen – am besten 3 bis 4 Monate vor Ablauf der alten e-card.

Fotoregistrierung ab 1.1.2020 möglich

Sie haben keines dieser Dokumente und sind von keiner Ausnahme betroffen?

Schauen Sie auf die Rückseite der e-card: Dort ist fast immer ein Ablaufdatum aufgedruckt. Etwa drei bis vier Monate vorher sollten Sie ein Foto bringen, und zwar:

  • ohne österreichische Staatsbürgerschaft zu einer Landespolizeidirektion.
  • mit österreichischer Staatsbürgerschaft zu einer Außenstelle der Sozialversicherung oder auf das Gemeindeamt St. Gilgen, Mozartplatz 1, 5340 St. Gilgen

Alle Foto-Registrierungsstellen sind unter www.chipkarte.at/foto aufgeführt und stehen ab 1. Jänner 2020 zur Verfügung. Ein Foto für die e-card muss den Passbildkriterien entsprechen, Sie müssen es persönlich zur zuständigen Registrierungsstelle bringen und dabei die alte e-card oder zumindest die österreichische Sozialversicherungsnummer, jedenfalls aber einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original vorlegen (nicht-österreichische Staatsbürger das Reisedokument).

Wenn Sie das Ablaufdatum versäumen, werden sie beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch aufgefordert, ein Foto zu bringen. Das gilt auch bei Karten ohne Ablaufdatum (Aufdruck *****) oder mit einem Ablaufdatum nach dem 31. Dezember 2023.

Sie finden alle Informationen rund um die e-card mit Foto auch in zahlreichen Sprachen unter www.chipkarte.at/foto.

 

HINWEIS: Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie die Bilder unter Angabe der Quelle (verpflichtend!) honorarfrei nutzen können.

E-Card.pdf