Bildung der Geschworenen- und Schöffenliste 2021 und 2022 Kundmachung
20. Mai 2020 - 11. Juni 2020

Gemäß § 5 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBl. 256 idF BGBl. I Nr. 121/2916, wird wie folgt öffentlich ortsüblich mittels Anschlag an der Gemeinde-Amtstafel St. Gilgen bekanntgemacht:

Für die Erstellung der Geschworenen- und Schöffenliste 2021/2022 hat der Bürgermeister die Namen von 5 v.T. der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch Zufallsverfahren zu ermitteln und in einem fortlaufend nummerierten, alphabetisch geordneten Verzeichnis zu erfassen. Die Erstellung dieses Verzeichnisses hat in einer öffentlichen Amtshandlung zu erfolgen; hierüber ist eine Niederschrift abzufassen.

Die Auslosung der in die Geschworenen- und Schöffenliste 2021/2022 aufzunehmenden Personen erfolgt am

Mittwoch 03. Juni 2020 08:00 Uhr

im Rathaus St. Gilgen - Standesamt.

Es steht jedermann frei, an dieser Amtshandlung zum angegebenen Zeitpunkt teilzunehmen.

Das über die Auslosung erstellte Verzeichnis liegt in der Zeit von

Mittwoch 03. Juni bis einschließlich Mittwoch 10. Juni 2020

im Rathaus St. Gilgen - Standesamt

zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden auf.

Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen (§ 1 bis 3 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Überdies können die im Verzeichnis eingetragenen Personen in gleicher Weise einen Befreiungsantrag (gem. § 4 leg.cit.) stellen.

Für nähere Auskünfte steht Hr. Binder im Standesamt gerne zur Verfügung.

Kundmachung Geschworenen und Schöffenliste.pdf