Kundmachung Ansuchen Einzelbewilligung Goetz - nachträgliche Bewilligung Gartenhütte
13. Mai 2020 - 11. Juni 2020

Gemäß § 73 Abs. 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes - ROG 2009, LGBI. Nr. 30/2009

i.d. g.F. wird kundgemacht, dass Herr Emanuele Goetz um eine raumordnungsmäßige

Bewilligung (Einzelbewilligung) für eine nachträgliche Bewilligung zur Errichtung einer Gartenhütte

auf dem Grundstück Nr. 255/2 KG St. Gilgen (EZ 156), am 12. 02.2020 angesucht hat.

 

Die Einreichunterlagen liegen während der Amtsstunden (Montag bis Freitag vormittags) vier

Wochen ab dem Tage des Anschlages der Kundmachung im Gemeindeamt - Bauamt zur

Einsichtnahme auf.

 

Innerhalb der Auflagefrist können von den Trägem öffentlicher Interessen und von Personen, die

ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Stellungnahmen eingebracht werden.

Der Bürgermeister:

(Otto Kleiber)

 

Kundmachung.pdf