Kundmachung Ansuchen Einzelbewilligung Goetz - nachträgliche Bewilligung Gartenhütte
13. Mai 2020 - 11. Juni 2020
Gemäß § 73 Abs. 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes - ROG 2009, LGBI. Nr. 30/2009
i.d. g.F. wird kundgemacht, dass Herr Emanuele Goetz um eine raumordnungsmäßige
Bewilligung (Einzelbewilligung) für eine nachträgliche Bewilligung zur Errichtung einer Gartenhütte
auf dem Grundstück Nr. 255/2 KG St. Gilgen (EZ 156), am 12. 02.2020 angesucht hat.
Die Einreichunterlagen liegen während der Amtsstunden (Montag bis Freitag vormittags) vier
Wochen ab dem Tage des Anschlages der Kundmachung im Gemeindeamt - Bauamt zur
Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist können von den Trägem öffentlicher Interessen und von Personen, die
ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Stellungnahmen eingebracht werden.
Der Bürgermeister:
(Otto Kleiber)
Kundmachung.pdf