Jahresvoranschlag 2020 - Entwurfsauflage - Kundmachung
22. Januar 2020 - 31. Januar 2020

Gemäß § 50 Abs. 1 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl.Nr. 107/1994 i.d.g.Fg., wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf über den

JAHRESVORANSCHLAG 2020 der Gemeinde St. Gilgen

des Gesundheitssprengels St. Gilgen / Fuschl am See

des Standesamtsverbandes St. Gilgen / Fuschl am See

in der Zeit von

 

Donnerstag, 23.1.2020 bis Donnerstag, den 30.1.2020

im Gemeindeamt St.Gilgen (Gemeindekasse) öffentlich aufliegt und in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden kann. Es steht jedem Gemeindemitglied frei, in diesem Zeitraum Anregungen zum Entwurf schriftlich einzubringen.

Der Bürgermeister:

Otto Kloiber

 

Kundmachung Jahresvoranschlag.pdf