Jahresvoranschlag 2020 - Entwurfsauflage - Kundmachung
22. Januar 2020 - 31. Januar 2020
Gemäß § 50 Abs. 1 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl.Nr. 107/1994 i.d.g.Fg., wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf über den
JAHRESVORANSCHLAG 2020 der Gemeinde St. Gilgen
des Gesundheitssprengels St. Gilgen / Fuschl am See
des Standesamtsverbandes St. Gilgen / Fuschl am See
in der Zeit von
Donnerstag, 23.1.2020 bis Donnerstag, den 30.1.2020
im Gemeindeamt St.Gilgen (Gemeindekasse) öffentlich aufliegt und in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden kann. Es steht jedem Gemeindemitglied frei, in diesem Zeitraum Anregungen zum Entwurf schriftlich einzubringen.
Der Bürgermeister:
Otto Kloiber
Kundmachung Jahresvoranschlag.pdf