Kundmachung - Entwurf Änderung Seenschutzverordnung
23. Juli 2019 - 03. September 2019 - St. Gilgen

Gemäß den §§ 17 sowie 13 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 – NSchG, LGBl Nr 73/1999 idgF wird kundgemacht, dass beabsichtigt ist, die Seenschutzverordnung 2003 (Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26.2.2004, LGBl Nr 15/2004 idgF) dahingehend abzuändern, dass nunmehr bei sämtlichen erfassten Seen außer dem Wiestalsee die planliche Darstellung des Schutzgebietes zum Bestandteil der Verordnung erklärt wird und im Landschaftsschutzgebiet Lugingersee derzeit im Schutzgebiet liegende Weiler ausgenommen werden. Die Lagepläne liegen in den betroffenen Gemeinden sechs Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Kundmachung SeenschutzVO2019.pdf