Ausschreibung Wahlen der Gemeindevertretungen und BürgermeisterInnen im Bundesland Salzburg - Kundmachung
28. November 2018 - 11. März 2019

Gemäß § 3 Abs 5 Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 wird hiermit Folgendes kundgemacht:

  1. Die Salzburger Landesregierung hat mit Verordnung LGBl Nr 83/2018 vom 28. November 2018 die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen der Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt ausgeschrieben.

    Der Wahltag wird mit 10. März 2019 festgesetzt.

    Als Stichtag hat der 20. Dezember 2018 zu gelten.

    Als Tag, an dem eine allenfalls erforderliche engere Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin einer Gemeinde stattzufinden hat, wird Sonntag, 24. März 2019, bestimmt.

  2. Wahlberechtigt zu den Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen des Landes Salzburg sind alle österreichischen Staatsbürger und alle Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die spätestens am Tag der Wahl (10. März 2019) das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde am Stichtag (20. Dezember 2018) ihren Hauptwohnsitz haben.
  3. An der Wahl nehmen nur Wahlberechtigte teil, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und darf in den Wählerverzeichnissen nur einmal eingetragen sein.

Salzburg, am 28. November 2018

Für die Landesregierung:

Dr. Wilfried Haslauer

Landeshauptmann

 

Kundmachung_Ausschreibung GV und Bgm Wahlen 2019