Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Flächenwidmungsplänen gleichzeitig mit der Änderung von Bebauungsplänen - Brigitte Winkler, Gdst. 346/13 KG St. Gilgen
29. Oktober 2018 - 27. November 2018

Gemäß § 65 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBI. Nr. 30/2009 i.d.g.F. wird kundgemacht, dass der Entwurf der  Flächenwidmungsplan-Änderung und Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe der Gemeinde St. Gilgen für den Bereich
Grundstück Nr. 346/13 KG St. Gilgen

Bezeichnung des Bebauungsplanes: Steinfeldweg-Stöllingergründe, 1. Änderung

hiermit, mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt St. Gilgen während der Amtsstunden (Montag bis Freitag vormittags) zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen.at einsehbar ist.

Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Kundmachungsdokument
Textteil bpl_steinfeldweg_stöllingergründe_1.änd_text_e_20181017.pdf
Bebaungsplan 1_500.pdf
Planungsbericht_2018_10_10_2018.pdf
Gesamtblatt Flächenwidmungsplan _ 50330_4630_5202_15.pdf