Kundmachung Entwurf Änderung Flächenwidmungsplan für den Bereich Waldeckstrasse Nord
18. Mai 2020 - 20. Juni 2020

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009,

LGBI. Nr. 30/2009 i. d. g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des

Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gilgen für den Bereich 'Waldeckstrasse Nord,

Abersee' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur

allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen. at einsehbar ist. Auf

Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit)

wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,

sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen

vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass

eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Der Bürgermeister

Otto Kloiber

 

Kundmachung.pdf
Gemeinde_Planungsbericht(2).pdf