Kundmachung Entwurf der Änderung Flächenwidmungsplan einschließlich Entwurf Bebauungsplan für den Bereich ,, Weiler Laim, Fam. Scharf"
18. Mai 2020 - 16. Juni 2020

l. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG

2009, LGBI.Nr. 30/2009 i. d.g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gilgen einschließlich

des Entwurfes des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich "Weiler

Laim, Farn. Scharf" mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während

der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter

www.gemgilgen. at einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen

(Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine

Umweltprüfung erforderlich ist.

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft

machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche

Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete

Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

 

Kundmachung.pdf
BPL Weiler Laim Scharf Plan.pdf
BPL Weiler Laim_Scharf Text.pdf