Kundmachung Entwurf der Änderung Flächenwidmungsplan einschließlich Entwurf Bebauungsplan für den Bereich ,, Weiler Laim, Fam. Scharf"
18. Mai 2020 - 16. Juni 2020
l. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG
2009, LGBI.Nr. 30/2009 i. d.g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gilgen einschließlich
des Entwurfes des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich "Weiler
Laim, Farn. Scharf" mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während
der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter
www.gemgilgen. at einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen
(Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine
Umweltprüfung erforderlich ist.
2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft
machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche
Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete
Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.
Kundmachung.pdf
BPL Weiler Laim Scharf Plan.pdf
BPL Weiler Laim_Scharf Text.pdf