Kundmachung Entwurf der Änderung Flächenwidmungsplan einschließlich Entwurf Bebauungsplan für den Bereich ,, Brunn Südost- Gschwand, Eisl Ägydius"
18. Mai 2020 - 16. Juni 2020
l. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG
2009, LGBI. Nr. 30/2009 i. d. g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gilgen einschließlich
des Entwurfes des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich "Brunn
Südost- Gschwand, Eisl Agydius" mindestens vier Wochen lang im
Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und
im Internet unter www. gemgilgen. at einsehbar ist. Auf Grund der
durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit)
wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.
2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft
machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche
Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete
Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.
Kundmachung.pdf
BPL Brunn SO_Gschwand_Eisl_Text.pdf
BPL Brunn SO-Gschwand-Eis Plan.pdf