Kundmachung Entwurf der Änderung Flächenwidmungsplan einschließlich Entwurf Bebauungsplan für den Bereich ,, Brunn Südost- Gschwand, Eisl Ägydius"
18. Mai 2020 - 16. Juni 2020

l. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG

2009, LGBI. Nr. 30/2009 i. d. g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Gilgen einschließlich

des Entwurfes des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich "Brunn

Südost- Gschwand, Eisl Agydius" mindestens vier Wochen lang im

Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und

im Internet unter www. gemgilgen. at einsehbar ist. Auf Grund der

durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit)

wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft

machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche

Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete

Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

 

Kundmachung.pdf
BPL Brunn SO_Gschwand_Eisl_Text.pdf
BPL Brunn SO-Gschwand-Eis Plan.pdf