Kundmachung Ansuchen Einzelbewilligung Baugau Liegenschaftsverwaltungs - GmbH - Erweiterung Kellerräumlichkeiten und Errichtung Poolanlage
13. Mai 2020 - 11. Juni 2020

Gemäß § 73 Abs. 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes - ROG 2009, LGBI. Nr.

30/2009 i.d. g. F. wird kundgemacht, dass die Burgau Liegenschaftsverwaltungs-GmbH,

vertreten durch die Kanzlei Dr. Johannes Edelsbacher, um eine raumordnungsmäßige

Bewilligung (Einzelbewilligung) für die Erweiterung der Kellerräumlichkeiten und Errichtung

einer Poolanlage, sowie geringfügige Änderungen im Innenbereich der best. Villa auf den

Grundstücken Nr. .42 KG Unterburgau (EZ 32), 76/1 KG Unterburgau (EZ 32),

am 26.02.2020 angesucht hat.

 

Die Einreichunterlagen liegen während der Amtsstunden (Montag bis Freitag vormittags)

vier Wochen ab dem Tage des Anschlages der Kundmachung im Gemeindeamt - Bauamt

zur Einsichtnahme auf.

 

Innerhalb der Auflagefrist können von den Trägern öffentlicher Interessen und von

Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, hriftliche Stellungnahmen eingebracht

werden.

Der Bürgermeister:

(Otto Kloiber)

 

Kundmachung.pdf