Kundmachung Entwurf Verlängerung - Weiler Laim, Fam. Scharf - Verlängerung
08. April 2020 - 14. Mai 2020

Bitte beachten Sie die Ergänzung

 

Gemeinde St.Gilgen
Kundmachung

Bebauungsplan der Grundstufe Weiler Laim - Familie Scharf Entwurf zur Auflage
1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009,
LGBI. Nr. 30/2009 i.d.g. F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St.Gilgen einschließlich des Entwurfes des
Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Weiler Laim, Farn. Scharf mindestens
vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht
aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen. at einsehbar ist. Auf Grund der
durchgeführten Prüfungen (Aussah lusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde
festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.


2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen,
sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen
vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass
eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.


Der Bürgermeister
Otto Kloiber

Ergänzende Kundmachung.pdf
BPL Plan.pdf
Kundmachung.pdf
BPL Text.pdf