Verordnung vom 16.03.2020 betreffend Maßnahmen in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen - zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV-2
16. März 2020 - 04. April 2020

In weiterer Folge der Maßnahmen zur Verhinderung einer ungezügelten Ausbreitung von SARSCoV-

2 wird nunmehr die beiliegende Verordnung betreffend die Einschränkung des Betriebes

von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen übermittelt.

 

 

Verordnung_vom_16.03.2020.pdf