Feuerwerk - Ausnahmeregelung für Silvester 2019 - Kundmachung
05. Dezember 2019 - 02. Januar 2020

Aus Anlass des bevorstehenden Neujahrsfestes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 131/2009 i.d.g.Fg., innerhalb der nachstehend beschriebenen Ortschaften der Gemeinde St.Gilgen die Verwendung von kleinen Feuerwerken der Klasse F2 gestattet wird

Weitere Informatinen entehmen Sie bitte dem Kundmachungsdokument.

Kundmachung.pdf