Bebauungsplanentwurf Gst. 504/1, 922/7 KG St. Gilgen "Haus am Hang" - Kundmachung
25. Februar 2019 - 26. März 2019

Gemäß § 65 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBI. Nr. 30/2009 i. d.g. F. wird kundgemacht, dass der Entwurf des  Bebauungsplanes der Grundstufe der Gemeinde St. Gilgen für den Bereich

Grundstück Nr. 504/1 KG St. Gilgen , 922/7 KG St. Gilgen (Teilfläche B154), "Haus am Hang"

hiermit, mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt St. Gilgen während der Amtsstunden (Montag bis Freitag vormittags) zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und im Internet unter www.gemgilgen. at einsehbar ist.

Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Bebauungsplanentwurf _ Kundmachung
Bebauungsplanentwurf _ Textteil
Bebauungsplanentwurf _ Planteil