Abschuss Kleinfeuerwerk am 7.7.2018
07. Juli 2018 22:00 - 22:30
Es wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010, BGBl.I Nr. 131/2009 i.d.g.Fg., am
Dienstag, den 07.07.2018
im Bereich Hotel Billroth
die Verwendung eines kleinen Feuerwerks der Klasse F1 und F2
im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr bis 22.30 Uhr gestattet wird.
Dauer: ca. 1 Minute
Hierbei ist derjenige, der solche Feuerwerke zum Abschuss bringt, verpflichtet, auf die örtlichen Sicherheitsverhältnisse Rücksicht zu nehmen und auf das Erfordernis der Nichtbeeinträchtigung der Ruhe unbedingt zu achten. Der Abschuss ist nur unter Wahrung der Sicherheitsabstände und an dem bezeichneten Ort mit Zustimmung des Grundeigentümers zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Anordnung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde im Verwaltungswege geahndet.
Kundmachung Kleinfeuerwerk